Böswilliger IU-Kommentator im ersten Prozess zu Gefängnisstrafe verurteilt
Der Fall IU: Gerechtigkeit in Aktion
Heute fand die erste Anhörung einer 30-jährigen Frau statt, der vorgeworfen wird, böswillige Kommentare gegen die Sängerin IU gepostet zu haben.
Rechtsquellen zufolge beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier Monaten gegen den zuletzt wegen Beleidigung angeklagten Angeklagten.
Untersuchungen ergaben, dass die Angeklagte vier Kommentare veröffentlichte, in denen sie das Aussehen, die stimmlichen Fähigkeiten und die Redeweise von IU herabwürdigte, was zu ihrer Anklage im April 2022 führte.
Zur Verteidigung plädierte der Angeklagte: „Ich habe einfach ein einfaches Symbol verwendet“ und fügte hinzu: „Ich leide an einer Geisteskrankheit, die sich auf die Art und Weise auswirkt, wie ich schreibe.“ Ich hoffe auf Nachsicht. »
Auch der Anwalt des Angeklagten argumentierte: „Mein Mandant hat eine faktenbasierte Meinung geäußert“ und fuhr fort: „Auch wenn es zu unangenehmen oder beleidigenden Äußerungen kommen kann, ist der Tatbestand der Beleidigung nicht erwiesen.“ »
Letzten Monat veröffentlichte die IU-Agentur eine Erklärung, in der es hieß: „Wir haben schwerwiegende Fälle mit kriminellen Elementen wie Drohungen gegen den Künstler, Verbreitung böswilliger Falschinformationen und Verbreitung von Pornografie ausgewählt und eine Beschwerde eingereicht.“ Derzeit sind 180 Beklagte beteiligt und wir reichen weiterhin weitere Klagen ein. »
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